Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Zu unseren Leistungen gehört unter anderem der Autoführerschein :

Leistungen können keine Sünde sein. Den Autoführerschein macht man nur einmal im Leben. Dementsprechend wichtig ist die Wahl der richtigen Fahrschule. Mindestalter: 18 Jahre (normal)


BF 17 – Begleitetes Fahren

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer
– 30 Jahre oder älter ist,
– seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
– nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Begleitung muss eingetragen sein

Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.

Wichtig ist in jedem Fall: Jede Person, die Dich begleiten soll, muss in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn die Person nicht eingetragen ist, dann zählt sie offiziell auch nicht als Begleitperson, egal ob sie theoretisch die Begleitvoraussetzungen (“30-5-1”) erfüllen würde. Bei einer Kontrolle führt dass dazu, dass Ihr Euch (also Du und ggf. auch die uneingetragene Person, die Dich hat fahren lassen) auf rechtliche Konsequenzen einstellen müsst – bis hin zum Entzug Deiner Fahrerlaubnis!


Zu unseren weiteren Leistungen gehören auch die Anhängerklassen

B – PKW mit Anhänger

Anhänger ziehen mit dem Autoführerschein. Auch diese Leistungen gehören zu unserem Service. Mit dem Autoführerschein darf die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg betragen, wenn zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt.   Zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg ist immer erlaubt (auch: 3500 kg + 750 kg).

B96 – Der klassische Wohnwagen Führerschein

Mit dem B96 – Führerschein darf die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr als 4.250 kg betragen.Nur notwendig, wenn zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt.

BE – Der große Anhängerführerschein

Auf der sicheren Seite – für alle Lasten gewappnet.
Mit dem BE – Führerschein darf die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr als
7000 kg (3500 kg + 3500 kg) betragen Zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 3500 kg.


Auch die Zweiradklassen gehören zu unseren Leistungen

Klasse A ( Direkteinstieg ab 24 Jahre )
Alle Krafträder ( auch mit Beiwagen )
Klasse A2 ( Mindestalter 18 Jahre )
Leistungs Beschränktes Kraftrad, mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, jedoch nicht mehr als 35 kw ( 48 PS ) und 0,2kw / kg
Klasse A1 ( Mindestalter 16 Jahre )
Kraftrad mit nicht mehr als 125 ccm und 11 kw ( 15 PS )
Klasse AM ( Mindestalter 15 Jahre )
Mit der Klasse AM können zwei-, drei- und vierrädrige Kfz bis 45km/h und 50ccm Hubraum gefahren werden
Mofa 25 ( Mindestalter 15 Jahre )
Kleinkrafträder bis 25 km/h