StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft
StVO-Novelle. Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.
Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.
Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle.
Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 30 € | |||
… 11 – 15 km/h | 50 € | |||
… 16 – 20 km/h | 70 € | |||
… 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | |||
… 11 – 15 km/h | 40 € | |||
… 16 – 20 km/h | 60 € | |||
… 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | Hier prüfen | |
… 26 – 30 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 120 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Weitere Neuerungen: Rettungsgasse, seitlicher Sicherheitsabstand und Parkverstöße
Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:
- 200 Euro Bußgeld
- zwei Punkte
- ein Monat Fahrverbot
Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.
Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:
- Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
- Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro
Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.
Quelle : Bussgeldkatalog.org