StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft

StVO-Novelle. Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Neue Bußgelder bei Geschwindigkeits­überschreitungen

Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.

Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle.

Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €
… 11 – 15 km/h50 €
… 16 – 20 km/h70 €
… 21 – 25 km/h80 €11 MonatHier prüfen
… 26 – 30 km/h100 €11 MonatHier prüfen
… 31 – 40 km/h160 €21 MonatHier prüfen
… 41 – 50 km/h200 €21 MonatHier prüfen
… 51 – 60 km/h280 €22 MonateHier prüfen
… 61 – 70 km/h480 €23 MonateHier prüfen
über 70 km/h680 €23 MonateHier prüfen

Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €
… 11 – 15 km/h40 €
… 16 – 20 km/h60 €
… 21 – 25 km/h70 €1Hier prüfen
… 26 – 30 km/h80 €11 MonatHier prüfen
… 31 – 40 km/h120 €11 MonatHier prüfen
… 41 – 50 km/h160 €21 MonatHier prüfen
… 51 – 60 km/h240 €21 MonatHier prüfen
… 61 – 70 km/h440 €22 MonateHier prüfen
über 70 km/h600 €23 MonateHier prüfen

Weitere Neuerungen: Rettungsgasse, seitlicher Sicherheitsabstand und Parkverstöße

Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse zukünftig  härter sanktioniert.
Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse zukünftig härter sanktioniert.

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:

  • 200 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot

Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.

Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:

Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.

Quelle : Bussgeldkatalog.org

Maßnahmen

Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt schriftlich eine Ermahnung Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt schriftlich eine Verwarnung Bei 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis