StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft

StVO-Novelle. Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Neue Bußgelder bei Geschwindigkeits­überschreitungen

Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.

Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle.

Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €
… 11 – 15 km/h50 €
… 16 – 20 km/h70 €
… 21 – 25 km/h80 €11 MonatHier prüfen
… 26 – 30 km/h100 €11 MonatHier prüfen
… 31 – 40 km/h160 €21 MonatHier prüfen
… 41 – 50 km/h200 €21 MonatHier prüfen
… 51 – 60 km/h280 €22 MonateHier prüfen
… 61 – 70 km/h480 €23 MonateHier prüfen
über 70 km/h680 €23 MonateHier prüfen

Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €
… 11 – 15 km/h40 €
… 16 – 20 km/h60 €
… 21 – 25 km/h70 €1Hier prüfen
… 26 – 30 km/h80 €11 MonatHier prüfen
… 31 – 40 km/h120 €11 MonatHier prüfen
… 41 – 50 km/h160 €21 MonatHier prüfen
… 51 – 60 km/h240 €21 MonatHier prüfen
… 61 – 70 km/h440 €22 MonateHier prüfen
über 70 km/h600 €23 MonateHier prüfen

Weitere Neuerungen: Rettungsgasse, seitlicher Sicherheitsabstand und Parkverstöße

Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse zukünftig  härter sanktioniert.
Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse zukünftig härter sanktioniert.

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:

  • 200 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot

Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.

Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:

Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.

Quelle : Bussgeldkatalog.org

Steigende Durchfallerquote

bei Führerscheinprüfungen

Am Führerschein mit 17 scheint es nicht zu liegen. Experten suchen nach den Gründen: Immer mehr Fahrschüler fallen durch die Führerscheinprüfung.

Was bedeutet noch mal dieses rote runde Schild mit weißem Balken in der Mitte? Und warum ist der Schulterblick beim Ein- und Ausparken so wichtig? Immer weniger Fahrschüler und Fahrschülerinnen scheinen die Antworten auf diese Fragen zu kennen. Seit Jahren steigt die Durchfallquote bei theoretischen und auch praktischen Prüfungen für den Autoführerschein. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Bei der Theorieprüfung aller Pkw-Klassen lag die Misserfolgsquote 2017 laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 39 Prozent (2016: 37 Prozent). Bei der praktischen Prüfung für den Autoführerschein fielen 32 Prozent der Anwärter durch (Vorjahr: 31 Prozent). Das waren rund 432.000 nicht bestandene praktische Prüfungen.

Zum Vergleich:

Im Jahr 2008 wurden bei der Theorie aller Pkw-Klassen 32,3 Prozent der Prüfungen nicht bestanden. In der Praxis waren es 29,2 Prozent. Das heißt seit 2008 stieg die Durchfallquote bei allen Führerscheinklassen zusammen in der Theorie von 30,4 Prozent auf 36,8 Prozent (2017). Das ist der höchsten Wert seit zehn Jahren; in der Praxis stieg die Quote von 25,7 auf 28,1 Prozent, ebenfalls auf den höchsten Wert seit zehn Jahren. Die Ergebnisse lagen in den einzelnen Bundesländern aber weit auseinander. Laut Kraftfahrt-Bundesamt hatten 2017 die Hessen über alle Klassen die besten Ergebnisse sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Woran das liegen könnte, ist bisher aber ebenfalls unklar.

Forscher der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wollen sich nun mit den Zahlen zu nicht bestandenen Prüfungen auseinandersetzen. Verkehrsexperten vermuten unter anderem komplexere Verkehrssituationen als Ursache, haben aber noch keine eindeutige Antwort. “Wir stochern noch etwas im Nebel”, sagte Hendrik Pistor, Referatsleiter für junge Kraftfahrer beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), der Deutschen Presse-Agentur. Denkbar wäre auch, dass die hohe Durchfallquote mit der Smartphone-Nutzung oder einem stetig steigendem Stresslevel im Alltag zu tun hat. 

Einig sind sich alle Experten jedoch darin: Am jugendlichen Alter liegt es nicht. “17-Jährige fallen weniger durch und fahren später sicherer”, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. 2017 lag die Durchfallquote beim Pkw-Führerschein mit 17 (BF17) in der Theorie bei 32,2 Prozent, in der Praxis bei 24,9 Prozent. Bei den älteren Fahranfängern (B) lag die Durchfallquote in der Theorie bei 44 Prozent und in der Praxis bei 39,9 Prozent.