Autor: Markus
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DVR fordert Tempolimit auf Autobahnen
Tempolimit auf Autobahnen

Tempo 130 auf deutschen Autobahnen: Der DVR glaubt, dass dadurch die Zahl der Verkehrsopfer sinken wird
© Foto: Ohde Bildagentur-online/picture-alliance
„Die Verkehrssicherheitsorganisation geht davon aus, dass die Zahl der Verkehrsopfer durch diese Maßnahme sinken wird“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des DVR. „Die Strategie des DVR ist die Vision Zero. Demnach ist es unsere Aufgabe, uns für all die Maßnahmen einzusetzen, die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Verletzten verhindern. Dazu zählt auch das generelle Tempolimit auf Bundesautobahnen.“ Die Forderung sei Bestandteil eines Planes für mehr Sicherheit auf Bundesautobahnen.
Geschwindigkeit spielt nach Ansicht des DVR „eine besondere Rolle bei Unfällen“. Sie wirke sich entscheidend auf die Strecke aus, die ein Fahrzeug in der Reaktionszeit im Hinblick auf ein kritisches Ereignis, beispielsweise eine Kollision, zurücklege. Außerdem, betont der DVR, führe eine geringere Geschwindigkeit bei gleicher Reaktionszeit zu einem kürzeren Anhalteweg und zu Unfällen mit weniger dramatischen Folgen.
Der Inhalt des DVR-Beschlusses wörtlich:
- Generelle Tempolimits auf deutschen Bundesautobahnen. Für Pkw ohne Anhänger, Motorräder, Trikes und Quads sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bietet sich ein Tempolimit von 130 km/h an.
- Verstärkter Einsatz intelligenter Verkehrsbeeinflussung auf Bundesautobahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Situativ, z.B. bei entsprechender Witterung, Baustellen, Unfällen oder Staugefahr soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst werden können.
- Möglichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung anheben zu können.
(tc)
StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft
StVO-Novelle. Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.
Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.
Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle.
Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 30 € | |||
| … 11 – 15 km/h | 50 € | |||
| … 16 – 20 km/h | 70 € | |||
| … 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
| … 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
| über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 20 € | |||
| … 11 – 15 km/h | 40 € | |||
| … 16 – 20 km/h | 60 € | |||
| … 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | Hier prüfen | |
| … 26 – 30 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 31 – 40 km/h | 120 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
| über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Weitere Neuerungen: Rettungsgasse, seitlicher Sicherheitsabstand und Parkverstöße

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:
- 200 Euro Bußgeld
- zwei Punkte
- ein Monat Fahrverbot
Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.
Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:
- Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
- Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro
Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.
Quelle : Bussgeldkatalog.org
Steigende Durchfallerquote
bei Führerscheinprüfungen
Am Führerschein mit 17 scheint es nicht zu liegen. Experten suchen nach den Gründen: Immer mehr Fahrschüler fallen durch die Führerscheinprüfung.
Was bedeutet noch mal dieses rote runde Schild mit weißem Balken in der Mitte? Und warum ist der Schulterblick beim Ein- und Ausparken so wichtig? Immer weniger Fahrschüler und Fahrschülerinnen scheinen die Antworten auf diese Fragen zu kennen. Seit Jahren steigt die Durchfallquote bei theoretischen und auch praktischen Prüfungen für den Autoführerschein. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.
Bei der Theorieprüfung aller Pkw-Klassen lag die Misserfolgsquote 2017 laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 39 Prozent (2016: 37 Prozent). Bei der praktischen Prüfung für den Autoführerschein fielen 32 Prozent der Anwärter durch (Vorjahr: 31 Prozent). Das waren rund 432.000 nicht bestandene praktische Prüfungen.
Zum Vergleich:
Im Jahr 2008 wurden bei der Theorie aller Pkw-Klassen 32,3 Prozent der Prüfungen nicht bestanden. In der Praxis waren es 29,2 Prozent. Das heißt seit 2008 stieg die Durchfallquote bei allen Führerscheinklassen zusammen in der Theorie von 30,4 Prozent auf 36,8 Prozent (2017). Das ist der höchsten Wert seit zehn Jahren; in der Praxis stieg die Quote von 25,7 auf 28,1 Prozent, ebenfalls auf den höchsten Wert seit zehn Jahren. Die Ergebnisse lagen in den einzelnen Bundesländern aber weit auseinander. Laut Kraftfahrt-Bundesamt hatten 2017 die Hessen über alle Klassen die besten Ergebnisse sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Woran das liegen könnte, ist bisher aber ebenfalls unklar.
Forscher der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wollen sich nun mit den Zahlen zu nicht bestandenen Prüfungen auseinandersetzen. Verkehrsexperten vermuten unter anderem komplexere Verkehrssituationen als Ursache, haben aber noch keine eindeutige Antwort. “Wir stochern noch etwas im Nebel”, sagte Hendrik Pistor, Referatsleiter für junge Kraftfahrer beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), der Deutschen Presse-Agentur. Denkbar wäre auch, dass die hohe Durchfallquote mit der Smartphone-Nutzung oder einem stetig steigendem Stresslevel im Alltag zu tun hat.
Einig sind sich alle Experten jedoch darin: Am jugendlichen Alter liegt es nicht. “17-Jährige fallen weniger durch und fahren später sicherer”, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. 2017 lag die Durchfallquote beim Pkw-Führerschein mit 17 (BF17) in der Theorie bei 32,2 Prozent, in der Praxis bei 24,9 Prozent. Bei den älteren Fahranfängern (B) lag die Durchfallquote in der Theorie bei 44 Prozent und in der Praxis bei 39,9 Prozent.
Vorfahrt nur im Kreisverkehr
Auf einem neben dem Kreisverkehr geführten Radweg – zudem mit eigener Beschilderung (“Vorfahrt gewähren”, klein) – haben Benutzer dieses Radweges allen anderen Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das heißt, Radfahrer müssen auf so beschilderten Radwegen sowohl den aus dem Kreisverkehr ausfahrenden als auch den einfahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.
Für Fahrzeuge, die über die Zufahrtsstraße in den Kreisverkehr einfahren wollen gilt: Selbst die noch vor einem querenden Radweg zu passierende Verkehrszeichenkombination aus “Vorfahrt gewähren” und “Kreisverkehr” gilt lediglich gegenüber dem auf der eigentlichen Kreisbahn befindlichen Verkehr – und nicht zusätzlich (im Sinne eines allein stehenden “Vorfahrt gewähren”) gegenüber Radfahrern, die den neben der Kreisbahn befindlichen Radweg benutzen.
In dem verhandelten Fall kamen noch weitere Umstände hinzu, die aus Sicht der Richter die Vorfahrt-Situation eindeutig machten:
Hinzu komme, dass die “Klägerin über einen abgesenkten Bordstein vom Radweg auf die Fahrbahn der Zufahrtsstraße gefahren sei. Nach der Straßenverkehrsordnung habe sich derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein auf eine Fahrbahn einfahre, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei.” (Urteil vom 17.09.2012, Az.: 9 U 200/11, rechtskräftig).
Warnweste bald auch in Deutschland Pflicht
- Ab Juli 2014 muss in jedem Kfz (außer Krafträder) eine der europäischen Norm EN 471 entsprechende Warnweste in rot, gelb oder orange mitgeführt werden. Bisher gilt dies in Deutschland nur für bestimmte Fahrer, die gewerblich unterwegs sind.
Blaue Reflektoren gegen Wild
Blau gilt bei Wildtieren im Gegensatz zu weiß, rot und orange als Schreckfarbe, da es in der Natur nicht vorkommt. Deshalb unternimmt man Versuche mit blauen Reflektoren an Leitpfosten neben den normalen weißen. Sie leiten das Licht von Scheinwerfern Richtung Straßengraben und Wald ab. Der Test läuft in Vorpommern bei Greifswald. Diese blauen Reflektoren sind allerdings auch noch anderenorts in Erprobung. Vielleicht sind Ihnen ja bereits schon solche aufgefallen.
Maßnahmen
Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt schriftlich eine Ermahnung Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt schriftlich eine Verwarnung Bei 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis
Tilgungen
Demnächst sollen die Punkte nach 2 ½ Jahren oder nach 5 Jahren gelöscht werden, unabhängig davon, ob der Punktesünder später noch einmal aufgefallen ist.
